Geräteverleih

Milchpumpe Medela

Nicht jede Mutter verfügt über ausreichend Milch, hat zuviel davon oder kann aus gesundheitlichen Gründen nicht stillen. Weil Muttermilch aber die beste Nahrung für ihr Kind ist hilft Ihnen die Medela Milchpumpe ihr Kind dennoch optimal zu versorgen. Bei uns können Sie diese Milchpumpe einfach mieten. In der Regel erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse die Kosten.

Zu Fragen des Datenschutzes lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise.

    • Mieter/in hinterlegt beim Empfang der Milchpumpe Medela Symphony 100 €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

    • Sollte Mieter/in die Milchpumpe länger als in dem verordneten Zeitraum (28 Tage) benötigen, so muss Mieter/in für diesen Zeitraum ein neues Rezept beantragen und umgehend in der APOTHEKE IM BREUNINGERLAND einreichen.

    • Sollte kein Verlängerungsrezept folgen, so wird eine Mietgebühr von 3 Euro  pro Tag erhoben.

    • Der Vermieter oder Eigentümer kann die Milchpumpe beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben.

    • Die Milchpumpe ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und in lediglich grob gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

    • Für den Verlust der Milchpumpe oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.

    • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.

    • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet

    • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer

    • Mieter/in hinterlegt beim Empfang der Milchpumpe 100 €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

    • Es wird eine Mietgebühr von 3 € pro Tag erhoben, die auf dem Privatrezept nach der Rückgabe der Milchpumpe quittiert wird.

    • Der Vermieter oder Eigentümer kann die Milchpumpe beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben. Die Milchpumpe ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und lediglich  in grob gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

    • Für den Verlust der Milchpumpe oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.

    • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.

    • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet.

    • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer.

    Babywaage Soehnle, Seca und Medela

    Die Gewichtskontrolle des neuen Erdenbürgers gehört für viele Mütter zu den wichtigsten Aufgaben. Möchten Sie das Gewicht Ihres Babys gerne zuhause kontrollieren, dann benötigen Sie eine spezielle Babywaage, da eine Personenwaage zu ungenau ist, und das Baby nicht gut platziert werden kann. Wir verleihen professionelle Babywaagen von Soehnle, Meßgenauigkeit und sichere Platzierung Ihres Babys sind mit dieser Waage garantiert.

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      • Mieter/in hinterlegt beim Empfang der Babywaage 50 €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

      • Es wird eine Mietgebühr von 0,50 € pro Tag und 8 € pro Monat erhoben. Der Vermieter oder Eigentümer kann die Waage beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben. Die Waage inkl. Zusatzausstattung ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und in gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

      • Die Zusatzausstattung umfasst Gehäuse, und die Babywaage aus 2 Teilen. Nd muss auf Funktion und Beschädigung überprüft werden

      • Für den Verlust der Waage und Zusatzausstattung oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.

      • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.

      • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet.

      • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer.

      Blutdruckmessgerät Omron

      Patienten, die aufgrund diverser Herzkrankheiten täglich Ihren Blutdruck messen müssen, können in unserer Apotheke unterschiedliche Geräte erstehen. Doch oft müssen Patienten nur über einen begrenzten Zeitraum diese Daten erheben, dann lohnt sich diese Anschaffung nicht. Wir stellen Ihnen gegen Leihgebühr Blutdruckmessgeräte der Firma Omron zur Verfügung. Diese Geräte stehen für höchste Präzision, egal ob sie am Oberarm oder am Handgelenk messen.

      Zu Fragen des Datenschutzes lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise.

        • Mieter/in hinterlegt beim Empfang des Omron Blutdruckmessgerätes 20 €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

        • Es wird eine Mietgebühr von 5 € pro Tag erhoben. Der Vermieter oder Eigentümer kann das Blutdruckmessgerät beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben. Das Blutdruckmessgerät ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und in gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

        • Für den Verlust des Blutdruckgerätes oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.

        • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.

        • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet.

        • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer.

        Inhalator Pari Boy

        Die Zahl der Atemwegserkrankungen ist vielfältig, und für viele Patienten wie Asthmatiker, Mukoviszidose-Patienten oder Menschen, die an COPD leiden, ist ein Inhalationsgerät unverzichtbar. Aber auch bei Erkältung und Schnupfen, einer Bronchitis oder Nasennebenhöhlenentzündungen sind Inhalationsgeräte ein wichtiger Therapiebegleiter. Für diese limitierten Therapiezeiträume verleihen wir die Inhalationsgeräte von Pariboy. Einfache Handhabung und hohe Effizeinz zeichnen dieses Gerät aus. Wir beraten Sie dazu ausführlich.

        Zu Fragen des Datenschutzes lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise.

          • Mieter/in hinterlegt beim Empfang des Pari-Boy-Inhalators 50 €, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden.

          • Es wird eine Mietgebühr von 2 € pro Tag erhoben. Der Vermieter oder Eigentümer kann den Inhalator beim Mieter/in aus zwingenden Gründen jederzeit zurückfordern. Zwingende Gründe sind insbesondere solche, die sich unmittelbar aus einer Verletzung der Mietbedingungen ergeben. Der Inhalator inkl. Zusatzausstattung ist vom Mieter/in sorgfältig zu behandeln und in gereinigtem Zustand dem Vermieter zurückzugeben.

          • Die Zusatzausstattung umfasst den Koffer, das Netzkabel und die laminierte Kundenanleitung zum Reinigen und Inhalieren.

          • Für den Verlust des Pari Boys und der Zusatzausstattung oder Schäden daran hat Mieter/in vollumfänglich aufzukommen.

          • Einen Wohnungswechsel während der Mietzeit hat Mieter/in dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus informiert der Mieter/in den Vermieter, falls nach einer Mietzeit von 1 Monat die Mietsache noch gebraucht wird.

          • Eine weitere Untervermietung oder Veräußerung der Mietsache durch Mieter/in ist zu keiner Zeit gestattet.

          • Alle Preise enthalten die derzeitig gesetzliche Mehrwertsteuer.